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Die Werkstatt ist kein unbekannter Raum für Besitzer von Audi-E-Trons oder leistungsstarker PHEV-Modelle, scheinbar folgt Rückruf auf Rückruf: Aktuell 931K an die Adresse von PHEV-Eigner.
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Audi-Besitzer, die mit ihrer e-Limousine einer der aktuellen Rückrufaktion gefolgt sind, erleben in diesen Tagen eine neue Überraschung, denn auf die Rückrufe 93AB, 93AC und 93AD folgt nun die Rückrufaktion 931K quasi als Rückruf des Rückrufs. Die bisherigen Rückrufaktionen und Service-Maßnahmen reichen offenbar nicht aus, um die Brandgefahr der von Audi z.B. im A6 PHEV verbauten Hochvoltbatterie auszuschließen oder zumindest maßgeblich zu verringern.
Daher werden die Autos zu einer Nachfolge-Aktion in die Werkstätten zurückgerufen.
Eine ähnliche Thematik dürfte sich auch beim Porsche Taycan und bei weitern Limousinen der Volkswagen-Familie auftun, die ein vergleichbares Steuergerät für das Batteriemanagement nutzen.
Bei einem aktuellen Werkstattaufenthalt (Ölwechsel) sollte an einem Audi A6 PHEV eine bisher völlig unankündigte Feldmaßnahme mit dem Code „931K“ durchgeführt werden.
Laut Werkstattauftrag handelt es sich um ein „Software Update Batteriesteuergerät SDD“ (abgerechnet u. a. unter der Arbeitsposition V 0151QQ10).
Das bemerkenswerte daran: Das Fahrzeug hatte zuvor bereits die bekannten Maßnahmen (u. a. 93AC) durchlaufen. Diese Maßnahme taucht bei einer Online-FIN-Abfrage nicht auf – sie wird von den Vertragswerkstätten offenbar als „stille Feldaktion“ beim Routine-Service mitaufgespielt. Im Hersteller-Jargon nennt man das dann Service-Maßnahme.
Die Werkstatt händigte den Beleg über das Update erst nach ausdrücklicher und nachdrücklicher Aufforderung aus.
Wir meinen: Durch die bisherigen Rückrufaktionen ist wohl die Problematik rund um das Batteriemanagement und die Zellüberwachung keinesfalls ausreichend geregelt, sodass entweder Audi-internes Qualitätsmanagement oder aber die wachsamen Augen des Kraftfahrtbundesamtes nun Nachbesserungen fordern.
Juristisch und vor allem verbraucherrechtlich stellen sich Betroffenen Autobesitzern fragen noch den Folgen einer fehlgeschlagenen Nachbesserung bis hin zum Rücktritt vom Kaufvertrag.
Unsere Experten beraten Sie gern zur angesprochenen Thematik. PS. das Bild oben ist KI generiert.