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Die neue und längst überfällige Umweltnorm Euro 7 nimmt auch die Lebenserwartung von Autobatterien ins Visier und stärkt damit die Position von Autobesitzern in Streitfällen.
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Emissionskontrolle jenseits des Motors
Erstmals in der Geschichte der Euro-Normen schaut der Gesetzgeber nicht mehr nur auf das, was aus dem Auspuff kommt. Die Euro 7 reguliert streng den Feinstaub, der durch den Abrieb von Bremsen und Reifen entsteht. Da auch Elektroautos bremsen und Reifen verschleißen, betrifft diese Regelung ausnahmslos alle Antriebsarten. Zudem wird die Messung von Rußpartikeln im Abgas verfeinert, indem nun auch ultrafeine Partikel ab einer Größe von 10 Nanometern erfasst werden.
Haltbarkeitsgarantie für E-Auto-Batterien
Ein Meilenstein für den Verbraucherschutz ist die Einführung von verbindlichen Mindestkapazitäten für Antriebsbatterien. Elektroautos und Plug-in-Hybride müssen nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern Laufleistung noch mindestens 80 Prozent ihrer ursprünglichen Batteriekapazität aufweisen. Nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern liegt die Grenze bei 72 Prozent. Dies schafft endlich Rechtssicherheit beim Gebrauchtwagenkauf von Stromern.
Dauerhafte Überwachung und der digitale “Auto-Pass”
Fahrzeuge müssen ihre Sauberkeit künftig doppelt so lange beweisen wie bisher – nämlich bis zu 10 Jahre oder 200.000 Kilometer weit. Ein kontinuierliches On-Board-Monitoring im Fahrzeug überwacht die realen Emissionen permanent im Fahrbetrieb. Gekoppelt wird dies mit einem neuen digitalen Umweltpass, der Daten zu Verbrauch, Schadstoffen und dem Zustand der Batterie transparent für Behörden und Besitzer zusammenfasst.